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1. Geltung
2. Angebote
Angebote und
Vertragsabschluß Unsere Angebote sind
freibleibend. Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer
Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt
den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der
Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 7-tägige Frist ab Zugang des
Angebotes daran gebunden.
Lieferungen, Leistungen und
Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
hätten schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen
unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen
abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als
Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den
Vertragsparteien.
2. Angebote
3. Preise
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes
ausdrücklich vermerkt ist, inklusive
Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund
kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher
Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante
Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für
Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern,
so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhenermäßigen.
Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt.
3. nicht. oder zu
4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Grundsätzlich sind unsere Rechnungen,
sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, am Tag der Rechnungslegung
bzw. Lieferung sofort in Bar zahlbar. Eine Zahlung mittels Banküberweisung
oder Nachname kann von EDV-Service Alfred Reszler ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Zustandekommen des Vertrages fällig.
Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem
Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir
berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen
Schadens zu begehren oder - soweit es sich nicht um ein Kreditgeschäft mit Verbrauchern handelt - Verzugszinsen in Höhe von 4% über der
Sekundärmarktrendite / Bund lt. Statistischem Monatsheft der Österreichischen
Nationalbank zu verrechnen.
5. Rücktrittsrecht
Vertragsrücktritt durch das
Unternehmen Bei Annahmeverzug (Pkt.8.) oder anderen wichtigen Gründen, wie
insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens,
sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für
den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen
pauschalierten
Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des
tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden
sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen
entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen
oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordernpauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des
Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
oder
nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt
der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er
seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu
bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist
der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen
6. Rücktrittsrecht des
Verbrauchers
Rücktrittsrecht des Verbrauchers Ist der
Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG kann er von einem im Fernabsatz
geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung
sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt, zurücktreten. Die
Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über Lieferungen von Waren mit dem Tag
ihres Einganges beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von
Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Kein Rücktrittsrecht
besteht bei Verträgen über
1.Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber
vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluß
begonnen wird,
2.Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf
den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, abhängt,
3.Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf
die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer
Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell
verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
4.Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten
Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
5.Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über
periodische Druckschriften,
6.Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
7.Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen
8.Versteigerungen
Es genügt wenn die Rücktrittserklärung
innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Im Falle eines
Rücktrittes findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des
Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen
Waren statt. Im Fall eines Rücktritts durch den Verbraucher trägt dieser die
unmittelbaren Kosten der Rücksendung.
7. Mahn – und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der
Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal öS 150,- / Euro
10,90 pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des
Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von öS 50,-- /
Euro 3,63 zu ersetzen. Nach erfolgloser Mahnung sind wir berechtigt, ein Inkassobüro zu beauftragen, dessen
Kosten uns der Kunde bis zu den in der Verordnung des BMwA, BGBl 1996/141
i.d.g.F. genannten Höchstbeträgen zu ersetzen hat.
8. Lieferung, Transport ,
Annahmeverzug
Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder
Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte
Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw.
Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen
Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden
oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung
gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein
branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware
nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug),
sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei
uns einzulagern, wofür wir
eine Lagergebühr von 0,1 % des
Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen,
oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne
einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung
zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen
umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu
verwerten.
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9. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst
dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur
Ausführung erforderlich sind, nachgekommen
ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten,
Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die
vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser
Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurücktreten.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres
Unternehmens.
Maserung und Struktur, etc.).
11. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt
es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere
Kunden zumutbare Änderungen
12. Gewährleistung
Untersuchungs- und Rügepflicht Bei Verbrauchergeschäftennicht um ein
Verbrauchergeschäft, so erfüllen wir Gewährleistungsansprüche des
Kunden bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer WahlSchadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen,
können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in
Verzug geraten sind. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist im Sinne der §§ 377 f
HGB die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 6
Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich,
längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe
von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel
sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung,
schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig
erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.
unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt
insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen,
Farben, Holz- und Furnierbild,
gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Handelt es sich entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb
angemessener Frist oder Preisminderung.
13.Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an
zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit
hat, sofern es sich nicht um ein
VerbrauchergeschäftHandelt es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von
Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen
Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über
Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder
anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.Vor Anschluss
oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von
Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage
bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für
verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die
Verantwortung alleine zu tragen hat.
handelt, der Geschädigte zu beweisen.
14.Produkthaftung
Produkthaftung Regressforderungen im Sinne des § 12
Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der
Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht
und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
15. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben
bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser
ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt,
angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen
Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser
Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu
dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen
Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen
Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesonders
nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das
volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des
Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
16. Forderungsabtretung
Forderungsabtretungen Bei
Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt
seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder
Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer
Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer
zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession
ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer
ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im
Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat
der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen
Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns
abgetreten. Forderungen gegen uns
dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
17. Zurückbehaltung
Zurückbehaltung Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei
gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten,
sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
18. Rechtswahl
Rechtswahl, Gerichtsstand Es gilt
österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird
ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die
Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit.
Handelt es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden
Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht
ausschließlich örtlich zuständig.
19. Datenschutz
Adressenänderung und Urheberrecht Der Kunde erteilt seine
Zustimmung, dass seine sämtlichen - auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen -personenbezogenen Datengespeichert und verarbeitetÄnderungen
seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse und Email-Adresse bekanntzugeben,
solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig
vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung
unterlassen, so gelten Erklärungen
auch dann als zugegangen, falls sie
an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen
oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge,
Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der
Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder
Verwertungsrechte.
in Erfüllung
dieses Vertrages von uns verwendet und insbesondere automationsunterstützt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns
20. Zusenden von elektronischer Post
Der Kunde stimmt der Zusendung von elektronischer Post als
Massensendung oder zu Werbezwecken zu. Diese Zustimmung ist jederzeit
widerrufbar
21. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich
dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag
eine Lücke aufweisen, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen
unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die
jeweiligen Regelungen.
Aus dem Umstand, dass wir einzelne oder alle der uns entstehenden Rechte
nicht ausüben, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.
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